ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA KS INDUSTRY SERVICES
A – EINLEITUNG
1.
(1) Für alle Verträge zwischen der Firma KS Industry Services und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
(2) Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit möglich übereinstimmt.
(3) Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Firma KS Industry Services.
B – BESTIMMUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN UND VERMITTLUNG VON LEISTUNGEN
1.
Der Kunde verpflichtet sich den Anweisungen der Firma KS Industry Services bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen der Firma KS Industry Services gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich.
2.
Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung der Firma KS Industry Services mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.
3.
(1) Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit der Firma KS Industry Services durch den Kunden festgelegt. Wenn dringende Umstände dieses notwendig machen, behält sich die Firma KS Industry Services das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern (z.B. bei höherer Gewalt wie Flut o.ä.). Ebenso behält sich die Firma KS Industry Services das Recht vor, das Datum der Veranstaltung zu ändern und dem Kunden einen gleichwertigen Ersatztermin anzubieten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei Zelt od. Außenveranstaltungen wie Sturm etc.) eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer od. des Equipments darstellen (z.B. Gefährdung von Musikinstrumenten bei Regen), kann die Veranstaltung durch die Firma KS Industry Services abgesagt werden bzw. es kann wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die
Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen.
Die Firma KS Industry Services ist für Schäden, die aus diesen Umständen dem Kunden und seinen Gästen entstehen, nicht verantwortlich.
(2) Kurzfristig gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden, so weit wie möglich, umgesetzt, können aber nicht zugesichert werden. Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernimmt die Firma KS Industry Services keine Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.
Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann die Firma KS Industry Services zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Catering und Personal, berechnen.
5.
Zu Lasten des Kunden gehen auch folgende Kosten: Platz –und Raummieten, Leihgebühren für Equipment, Transportkosten, Steuern wie Kurtaxen sowie Personalkosten. Diese Kosten sind in dem im Vertrag ausgewiesenen Preis nicht enthalten, es sei denn, dieses ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
6.
(1) Veranstaltungsräumlichkeiten, Equipment und Transportmittel werden zur Veranstaltung sauber, mit vollständigem Inventar und in gutem Zustand geliefert. (2) Die Anlieferung bzw. der Aufbau von Waren , Equipment etc. durch den Kunden hat unter Einhaltung folgender Richtlinien zu erfolgen: Für den Transport von Gütern in die Veranstaltungsflächen müssen die vor Ort befindlichen Eingänge, Treppenhäuser, Aufzüge sowie auch sämtliche Bodenbeläge durch das Unterlegen von Gummimatten, Teppichen oder Ähnlichem vor Beschädigungen geschützt werden. Für die Anlieferung mit Transportwagen, Caddys etc. sind nur Wagen mit Gummirollen zu verwenden.
(3) Der Kunde und / oder Gäste sind verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der Firma KS Industry Services und / oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass die Firma KS Industry Services und/ oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel zu beheben.
(4) Die Firma KS Industry Services behält sich vor, auf den vom Vertragspartner nicht gebuchten Flächen, weitere Veranstaltungen abzuhalten.
7.
(1) Der Kunde haftet für die Schäden, die durch sein, oder das seiner Gäste, Verschulden, am Veranstaltungsequipment/-ort oder bei Dritten verursacht werden.
(2) Die Firma Karsten Seyfert und das Personal sind haftpflichtversichert, auch gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern.
(3) Der Kunde haftet für die unter Artikel 7. (1) genannten Schäden nur dann, wenn die unter Artikel 7. ( 2) umschriebene Versicherung nicht zur Bezahlung bereit ist. Der Betrag des eigenen Risikos der Versicherung geht zu Lasten des Kunden.
8.
(1) Im Falle einer kompletten Annullierung des Vertrages –Auftragsbestätigung durch den Kunden, werden die folgenden Prozentsätze des vereinbarten Preises
geschuldet: Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungsgeschäfte, sonstiges:
nach Buchung 15%
bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%
Stornierungskosten für die komplette Bewirtung sowie Catering. Grundlage der Stornierung ist die vereinbarte Teilnehmerzahl der Auftragsbestätigung:
nach Buchung 30 %
bis 60 Tage vor der VA 60 % bis 30 Tage vor der VA 75 % bis 15 Tage vor VA 90 %
Reduzierungen der Teilnehmerzahl können einmalig maximal bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn im Rahmen von 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für Stornierungen gebuchter Hotelzimmer, Hotel -Tagungspauschalen sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten gesonderte Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgelegt.
(2) Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Firma KS Industry Services kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als sich aus (1) ergibt. Der Firma KS Industry Services ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
(3) Eine Annullierung des Vertrages muss immer per Telefax, dessen Erhalt von der Firma KS Industry Services bestätigt werden muss, oder per Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs durch den Vermieter gilt als Datum der Annullierung.
9.
Soweit die Firma KS Industry Services nicht Eigentümer des vermieteten Veranstaltungsraumes /- equipments ist, haftet diese nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in Umständen der Person oder der Firma des Veranstaltungsraum-/Equipmenteigentümers begründet sind. Für diese Fälle behält sich die Firma KS Industry Services ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Mieters sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
10.
(1) Soweit es sich bei der Art der Veranstaltung um die Organisation von Personentransporten (z. B. Bus – oder Taxitransporten) oder Künstlervermittlungsgeschäfte handelt, haftet die Firma KS Industry Services nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit dieses in Umständen der Person oder der Firma des Transportmitteleigentümers bzw. Künstlers begründet sind. Für diese Fälle behält sich die Firma KS Industry Services ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
(2) Für den Fall des Art 10. ist die Firma KS Industry Services bemüht, dem Kunden ein neues, geeignetes Angebot zu unterbreiten. Für den Fall der Ausnahme ist ein neuer Vertrag abzuschließen.
11.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial o. a. sowie die Nutzung von Flächen innerhalb und außerhalb angemieteter Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Firma KS Industry Services und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuer-, polizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung bei der Firma KS Industry Services; die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten. Zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von der Firma KS Industry Services entsorgt werden.
12.
Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
13.
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma KS Industry Services unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Firma Karsten Seyfert zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur Firma Karsten Seyfert aufweisen und/ oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung. Erfolgt dieses nicht hat die Firma KS Industry Services das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
Wurden vereinbarte Anzahlungen aufgrund von kurzfristiger Buchung nicht geleistet, besteht die Möglichkeit vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort den offenen Betrag in Bargeld zu übergeben. Die Entgegennahme wird mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,00 zzgl. entsprechender Kilometerpauschale ab dem Firmensitz Hamburg ebenfalls vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort fällig. Liegt die vereinbarte Anzahlung nicht vor ist die Firma KS Industry Services nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Durch die nicht Durchführung der Veranstaltung ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Die Forderung der Firma KS Industry Services bleibt bestehen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8 % über dem Basiszinssatz (bei Privatfeiern 5% über dem Basiszinssatz) zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren
Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,– EURO geschuldet.
Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns die bitte im Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne das Verschulden der Firma KS Industry Services auf Kundenwunsch geändert werden müssen, fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung an! Ist der Kunde eine Privatperson, sind der Firma Karsten Seyfert mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mit zu teilen.
C – BESTIMMUNGEN ÜBER DIE LIEFERUNG VON WAREN UND TICKETS FÜR VERANSTALTUNGEN
1.
Die von der Firma KS Industry Services im Internet dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online – Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Kunde ist für den Zeitraum von bis zu sechs Tagen (bei vorher stattfindenden Veranstaltungen bis zu dem vor der Veranstaltung liegenden Tag) an seine Buchungsanfrage gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt die Firma KS Industry Services entweder die Annahme der Buchung oder übermittelt dem Kunden ein neues Angebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung der Buchungsbestätigung oder Annahme des von der Firma KS Industry Services übersandten neuen Angebots durch den Kunden kommt der entsprechende Vertrag über die Leistung (en) zustande.
2.
Soweit die Firma KS Industry Services Dienstleistungen aus den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, anbietet, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 b bis 312 d BGB) keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Firma KS Industry Services bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme der bestellten Waren oder Eintrittskarten oder Dienstleistungen.
3.
(1) Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich aller Steuern, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer. Letztere ist auf Wunsch des Kunden getrennt ausweisbar. Für Kunden außerhalb der EU gilt Brutto für Netto.
(2) Alle Preise gelten, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei Versendung von Waren im Inland wie auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem
konkreten Angebot gemachten Angaben; sie sind zusätzlich zum Kaufpreis vom Kunden zu bezahlen.
4.
Das vereinbarte Entgelt ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Kunde kann per Kreditkarte (Visa, American Express oder MasterCard / EuroCard) und Überweisung zahlen.
D – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.
Die Firma KS Industry Services haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Firma KS Industry Services nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma KS Industry Services gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
2.
Die Firma KS Industry Services ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn:
– Höhere Gewalt (Brand, Streik, Flut o.ä.) oder andere von der Firma KS Industry Services nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden
– Die Firma Karsten Seyfert begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Firma KS Industry Services in der Öffentlichkeit gefährden kann (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solchem außerhalb der Einflusssphäre der Firma Karsten Seyfert.
Die Firma KS Industry Services wird den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle des Rücktritts der Firma KS Industry Services besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegen die Firma KS Industry Services.
3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Hamburg vereinbart.
4.
Hinweise zum Datenschutz: Die Firma KS Industry Services weist darauf hin, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse, und ggf. Ihre @ – Mail Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung widersprechen. Die Strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die Firma KS Industry Services höchsten Stellenwert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.